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Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht umfasst alle Vorschriften, die sich auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beziehen.

Häufig betreffen Konflikte im Arbeitsverhältnis arbeitsschutzrechtliche Fragestellungen. Durch das Arbeitsschutzrecht, welches der Gesetzgeber in verschiedenen Arbeitsschutzgesetzen geregelt (u.a. KSchG, ArbZG, SGB IX etc.) hat, werden Arbeitgebern öffentlich-rechtliche Pflichten auferlegt, um Gefahren des Arbeitnehmers zu beseitigen oder zu mindern. Die Einhaltung des Arbeitsschutzes gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten auf Arbeitgeberseite.

Die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. deren Verbänden auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene bezeichnet das kollektive Arbeitsrecht. Die forensische Tätigkeit im kollektiven Arbeitsrecht und die juristische Vertretung in betrieblichen Einigungsstellen ist gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Verständnis für betriebspolitische Prozesse und wirtschaftliche Verhältnisse.