Kanzlei am Fischmarkt - Header Image

Allgemeine Strafsachen

Die Kanzlei am Fischmarkt vertritt Sie in allgemeinen Strafsachen.

Wir übernehmen ihre Verteidigung - neben den aufgeführten Spezialbereichen - auch und gerade in "allgemeinen Strafsachen".

Darunter sind zumindest diejenigen Verfahren zu fassen, die in keine Sonderzuständigkeit der Staatsanwaltschaft fallen. Gleichwohl erfordert jeder Deliktsvorwurf eine deliktsspezifisch ausgerichtete Verteidigungsstrategie.

Ob vor dem Amtsgericht oder Landgericht, im Ermittlungsverfahren, bei Strafbefehlssachen oder nach Anklageerhebung: Grundsätzlich gilt, dass Sie vor anwaltlicher Beratung von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen sollten. Erst wenn durch eine Akteneinsicht geklärt ist, was der Staat meint, gegen Sie in der Hand zu haben, lässt sich einem Strafvowurf effektiv begegnen.

Deliktsbereiche des allgemeinen Strafrechts können unter anderem sein:

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB
  • Hausfriedensbruch § 123; Landfriedensbruch § 125 StGB
  • Geldfälschung, Inverkehrbringung von Falschgeld  §§ 146, 147 StGB
  • Falsche uneidliche Aussage § 153 StGB
  • Falsche Verdächtigung § 164 StGB
  • Beleidigung § 185 StGB Üble Nachrede § 186 StGB Verleumdung § 187 StGB
  • Körperverletzung § 223 StGB Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Schwere Körperverletzung § 226 StGB
  • Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB
  • Nachstellung § 238 StGB
  • Nötigung § 240 StGB
  • Bedrohung § 241 StGB
  • Diebstahl § 242 Diebstahl im besonders schweren Fall § 243 StGB
  • Wohnungseinbruchsdiebstahl § 244 StGB
  • Unterschlagung § 246 StGB
  • Raub § 249 StGB Räuberischer Diebstahl § 252 StBG (Räuberische) Erpressung §§ 253, 255 StGB
  • Begünstigung § 257 StGB Hehlerei § 259 StGB
  • Strafvereitelung § 258 StGB
  • Geldwäsche § 261 StGB
  • Betrug § 263 StGB
  • Computerbetrug § 263a StGB
  • Erschleichen von Leistungen § 265a StGB
  • Untreue § 266 StGB
  • Urkundenfälschung § 267 StGB
  • Sachbeschädigung § 303 StGB
  • Brandstiftung § 306 StGB Besonders schwere Brandstiftung §§ 306a, 306b StGB Fahrlässige Brandstiftung § 306d StGB