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Strafvollstreckung und Strafvollzug

"Den Stand der Zivilisation einer Gesellschaft erkennt man beim Blick in ihre Gefängnisse" - Fjodor Dostojewski

 

Die Verteidigung im Hauptverfahren endet günstigstenfalls in einem Freispruch oder der Verfahrenseinstellung.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen auch die noch so engagierte und qualifizierte Verteidigung eine Geld- oder Freiheitsstrafe nicht verhindern kann.

Ob, wann und in welchem Umfang eine Strafe (oder Maßregel) tatsächlich auch vollstreckt wird, ist Gegenstand des Vollstreckungsrechts.

Optimale Ergebnisse im Strafvollstreckungsverfahren, von der Abwendung eines Bewährungswiderrufes bis zur vorzeiten Haftentlassung, lassen sich bereits in dem Hauptverfahren vorbereiten. Denn die Urteilsgründe sind die erste und entscheidende Grundlage dafür, wie die Vollstreckung der Strafe verläuft, auf welche das Urteil erkennt.

Wie die Strafe vollstreckt wird, regelt das Vollzugsrecht. Die Zustände in den Knästen sind häufig schlechter als sie sein dürften und schlechter als sie sein müssten. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie nicht im Vollzug als Gefangenenpersonalnummer untergehen, sondern lassen Sie auch während dieser Zeit nicht allein. Dabei arbeiten wir mit Ihnen von Anfang an gemeinsam heraus, was Sie sich von einer Verteidigung während Ihrer Haftzeit versprechen und was Sie brauchen.

 

Mit der Urteilsverkündung beginnt die Verteidigung nach Rechtskraft. Sie bietet häufig unterschätzte Möglichkeiten,

- der Abwendung von Bewährungswiderrufen,

- der Aussetzung des Vollzuges (Straf- und Maßregelvollstreckungsrecht),

- der Verbesserung der Ausgestaltung des Vollzuges (Vollzugsrecht)

- und in bestimmten Fällen auch der Wiederaufnahme des Verfahrens.

 

Die Besonderheiten dieser Verfahren liegen in erster Linie darin, dass die Freiheit nicht nur geschützt, sondern wiederhergestellt werden soll, der Mandant sich häufig in Haft bzw. Gefangenschaft befindet.

Zudem sind häufiger Papier- als Wortgefechte auszutragen, da die mündlichen Verhandlungen eine Ausnahme bilden.

Zur effektiven Durchsetzung der Interessen und Rechte von „Gefangenen“ ist auch deshalb ein „langer Atem“ gefordert.

Häufig lassen sich Missstände und Rechtsverletzungen erst durch die „schweren Geschütze“ des Verfassungsrechtes wirksam bekämpfen.

Die durch Bundesverfassungsgericht aufgehobenen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern der letzten Jahre bilden dabei ein gutes Fundament, um Rechte wiederherzustellen und abgeschnittene Freiheiten zurückzuerlangen.