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Wirtschaftsstrafrecht

 

Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe können sowohl auf Grundlage des allgemeinen Strafgesetzbuches, wie Betrug (§ 263 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Bankrott (§ 283 StGB) als auch aufgrund von sog. Nebenstrafrecht erhoben werden, wie zum Beispiel Insolvenzverschleppung (Insolvenzordnung, Abgabenverordnung,...)

Aufgabe der Verteidigung ist es regelmäßig, den umfangreichen und komplexen Verfahrensstoff zur sortieren und für eine effektive Verteidigung nutzbar zu machen. Dies setzt nicht selten eine Zusammarbeit mit Wirtschaftsprüfern und/oder Steuerberatern, immer jedoch mit dem Mandanten voraus, da dieser der Materie des eigenen Wirtschaftsbereichs in aller Regel am nächsten steht.

Entscheidend ist, frühzeitig die Weichen zu stellen, um im Idealfall eine Einstellung und die Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung zu erreichen.