Kanzlei am Fischmarkt - Header Image

Strafprozessrecht

„Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, Zwillingsschwester der Freiheit“ Rudolf von Jhering

 

Das Strafprozessrecht gibt nicht abschließend vor, was Verteidigung sein kann. Sie garantiert jedoch den VerteidigerInnen und Beschuldigten Rechte und gibt dem Strafverfahren eine verbindliche Struktur, deren Einhaltung dem Schutze der Freiheiten dient.

Ein fundamentaler Grundsatz und ein starkes Recht ist beispielsweise der Zweifelsgrundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Dessen Einhaltung durchzusetzen, gehört zu unserer täglichen Arbeit. Man kann auch sagen: Der Zweifel ist der beste Freund der Verteidigung.

Strafverteidigung setzt fundierte Kenntnisse der StPO und der zu ihr ergehenden Rechtsprechung voraus, um zum Teil gegen, aber überwiegend für ihre Anwendung zu argumentieren.

Es kommt vor, dass sich Gerichte und Staatsanwaltschaften an prozessuale - also ihre eigenen - Regeln nicht halten. Ein Aufgabenbereich guter Strafverteidigung ist es demnach, Kontrolle auszuüben, um dies zu erkennen und auf die Einhaltung Ihrer Rechte zu bestehen. Darüber hinaus gehört es aber auch dazu, auf eine Ausweitung und Stärkung dieser Rechte hinzuarbeiten.