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Kapitalstrafrecht

 

Kapitalstrafrecht umfasst diejenigen Fälle, deren vorgeworfenes Verhalten gegen das menschliche Leben gerichtet ist. Der Begriff ist aus dem Lateinischen abgeleitet, wonach caput bedeutet Kopf. Es geht also um den Kopf, um das Leben. Der Begriff findet im Strafgesetzbuch keine Verwendung, wohl aber in der Organisationsstruktur der Staatsanwaltschaften (Kap-Abteilung).

Dabei ist es nicht selten, dass seitens der Staatsanwaltschaft vorschnell der Vorwurf des versuchten Mordes oder Totschlages erhoben wird. Neben diesen und denselben Delikten in Vollendung, fallen aber auch fahrlässige Tötung, Raub und Körperverletzung mit Todesfolge unter den Bereich der Kapitalstrafsachen.

Sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in den Gerichtsprozessen sind die Auseinandersetzungen über die vermeintliche Tat in aller Regel geprägt von einem insgesamt hohen technischen und juritischen Niveau. Neben juristischen Fähigkeiten setzt eine effektive Verteidigung fundiertes Wissen in den Bereichen der Psychiatrie und Psychologie, der Kriminaltechnik und Rechtsmedizin voraus. 

Nur eine aktive Verteidigung, die sich intensiv mit dem Zeugen- und Sachverständigenbeweis auseinandersetzt und unter Umständen auch eigene Ermittlungen anstellt, kann einen Unterschied bewirken und zum Beispiel gegen die Annahme eines Tötungsvorsatzes erfolgreich verteidigen.

Es gilt zudem, den Beschuldigten auch außerhalb des Verfahrenskernbereiches zu schützen, etwa gegen Presseberichtserstattung und während der Zeit in der Untersuchungshaft. 

Neben unserer eigenen Erfahrung in Kapitalstrafverfahren und zahlreichen Fortbildungen im Kapitalstrafrecht verfügen wir über ein breites Netzwerk, sodass ein professionelles und engagiertes sowie effektiv zusammen arbeitendes Verteidigungsteam zusammengestellt werden kann.