Wenn der Staat Ihnen vorwirft eine Straftat begangen zu haben, brauchen Sie engagierte und spezialisierte anwaltliche Beratung. Vor dem Versuch, einen Vorwurf durch eine schnelle Erklärung gegenüber den Behörden auszuräumen, auch wenn es noch so einfach erscheinen mag, ist äußerste Vorsicht geboten und die vorherige Absprache mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt unerlässlich.
Als im Bereich des Strafrechts tätige Kanzlei vertreten wir Sie von Anfang an mit einem höchsten Maß an Kompetenz und Engagement - unabhängig davon, ob an dem Vorwurf "etwas dran" ist oder ob Sie zu Unrecht beschuldigt werden.
Sie profitieren dabei von unserer hervorragenden Vernetzung, auch zu Anwältinnen und Anwälten anderer Fachrichtungen, sodass Sie sich von Anfang an auf eine Beratung und Betreuung verlassen können, die ihrem Einzelfall gerecht wird.
Unser Augenmerk und unsere Sorgfalt sind darauf gerichtet, unter größtmöglichen Einsatz die in Ihrer persönlichen Situation beste Lösung zu erkämpfen. Denn:
"Das Strafgesetz ist nicht für einen, sondern für alle da. Nur trifft es eben immer einen Menschen, der keinem anderen gleicht und richtet es stets über einen Fall, der ohne Beispiel ist"
(Uwe Nettelbeck).
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